Wer ist von der REACH-Verordnung betroffen?

Vom Anwendungsbereich der REACH-Verordnung sind betroffen:Hersteller und Importeure von Stoffen als solche, Stoffen in Zubereitungen und in Erzeugnissen (als Hersteller vornehmlich die chem. Industrie, aber auch andere Branchen…

Websitebezorgd 1 min leestijd

Vom Anwendungsbereich der REACH-Verordnung sind betroffen:

  1. Hersteller und Importeure von Stoffen als solche, Stoffen in Zubereitungen und in Erzeugnissen (als Hersteller vornehmlich die chem. Industrie, aber auch andere Branchen denkbar),
  2. nachgeschaltete Anwender von Stoffen als sog. Formulierer (Hersteller von Zubereitungen, wie Lacke, Farben, Textilhilfmittel u.s.w.),
  3. nachgeschaltete Anwender von Stoffen als Erzeugnishersteller (praktisch in jeder Branche denkbar).

mehr